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Wissenswertes
100 km/h Regelung
Die Bewilligung für die erhöhte Geschwindigkeit muss in den offiziellen Fahrzeugpapieren des Anhängers durch das lokale Verkehrsamt dokumentiert werden. Hierfür ist es erforderlich, dass eine technische Prüfstelle wie Dekra, TÜV oder GTÜ ein Gutachten ausstellt, welches bestätigt, dass der Anhänger alle technischen Anforderungen erfüllt.
Für Anhänger ohne Bremssystem und solche ohne hydraulische Stoßdämpfer:
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Das Mindestgewicht des ziehenden Fahrzeugs muss 2.500 kg betragen.
Für Anhänger mit Bremsen und hydraulischen Stoßdämpfern:
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Das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs multipliziert mit 1,1 ergibt das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
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Die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
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Die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast nicht überschreiten.
Für Anhänger mit Bremsen und Stabilisierungssystem (Antischlingerkupplung) sowie hydraulischen Stoßdämpfern:
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs multipliziert mit 1,2 bestimmt das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Hydraulische Stoßdämpfer sind bei gebremsten Anhängern obligatorisch.
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Reifen müssen mindestens für 120 km/h ausgelegt sein (Geschwindigkeitsindex L) und dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
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Das Zugfahrzeug muss mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet sein.
Die Behörde stellt Ihnen anschließend den offiziellen Tempo-100-Aufkleber für den Anhänger aus.
Kosten für die Nachrüstung:
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Für Einachsanhänger beträgt der Preis 149,00 EUR (vorausgesetzt, eine Vorrüstung ist vorhanden).
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Für Tandemachsanänger liegt der Preis bei 298,00 EUR (ebenfalls vorausgesetzt, eine Vorrüstung ist vorhanden).
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Zusatzkosten können bei fest verschweißten Rahmen anfallen.
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Je nach Hersteller kann ein Aufpreis für zusätzliche Rahmenhalter erforderlich sein.
Im Preis inbegriffen sind die Montage von zwei oder vier hydraulischen Stoßdämpfern, die Abnahme durch den TÜV sowie das Zertifikat für die 100 km/h-Genehmigung inklusive MwSt.
Führerscheinklassen für das Führen von Anhängern:
Um einen Anhänger zu führen, ist der Führerschein der Klasse B oder B96 erforderlich. Auch die Führerscheinklassen BE oder die alte Klasse 3 sind gültig.
Klasse B:
Besitzer eines Klasse B Führerscheins dürfen mit ihrem Fahrzeug Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg führen. Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse sind gestattet, solange die kombinierte Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Es ist wichtig, die maximal zulässige Anhängelast des Kraftfahrzeugs zu beachten.
Anhängerzulassung
Zulassung auf Einzelperson:
Folgende Dokumente sind erforderlich:
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Zulassungsbescheinigung Teil II und Datenblatt oder TÜV-Gutachten
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Personalausweis
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EVB Nummer(von der Versicherung)
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SEPA Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (Pflicht!)
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Kennzeichen einzeilig (wie PKW) (vom Schilderdienst bei der Zulassungsstelle)
Wichtig: Falls Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Anhänger anzumelden, ist eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Personalausweises notwendig.
Registrierung für juristische Personen wie GmbH, OHG, AG, e.V. etc.
Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen sind folgende Dokumente vorzulegen:
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Handelsregisterauszug (bzw. Vereinsregister)
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ggfs. eine Vollmacht
Registrierung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Folgende zusätzliche Unterlagen müssen bereitgestellt werden:
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Gesellschaftervertrag
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Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaften
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Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll
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Ausweise der Gesellschafter
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ggfs. Vollmacht
Ladungsvorschriften
Überhänge unter einem Meter:
Zusätzliche Markierungen sind nicht notwendig, solange die standardisierte Beleuchtung sichtbar bleibt. Es gibt keine Distanzbegrenzung für Transporte mit einem Überhang unter einem Meter.
Überhänge bis zu 1,5 m/3,0 m:
Ladungen dürfen nach hinten maximal 1,5 m herausragen, auf Strecken bis zu 100 km sogar bis zu 3 m; dabei zählen Strecken außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Vorschriften nicht. Die Länge des Gespanns inklusive Ladung darf 20,75 m nicht überschreiten. Erstreckt sich das Ende der Ladung mehr als einen Meter über die hinteren Leuchten hinaus, muss es deutlich gekennzeichnet werden durch:
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eine leuchtend rote Fahne mit einer Mindestgröße von 30 x 30 cm, die durch eine Stange auseinandergehalten wird,
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ein gleich großes, leuchtend rotes Schild, das quer hängt und sich mit der Fahrtrichtung bewegt, oder
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einen zylindrischen Körper in der gleichen Farbe und Größe, der senkrecht montiert wird und mindestens einen Durchmesser von 35 cm hat.
Diese Markierungen sollten nicht höher als 1,5 m über der Straße angebracht sein. Bei Bedarf muss zusätzlich eine rote Lampe an derselben Stelle befestigt werden, sowie ein roter Reflektor, der nicht höher als 90 cm angebracht ist.
Maximale Länge des Zuges:
Die Gesamtlänge des Zuges ohne Ladung sollte 18,75 m nicht überschreiten. Mit Ladung ist die maximale Länge auf 20,75 m begrenzt. (Eine Ausnahmegenehmigung nach §29 ist erforderlich!)
Wichtig:
Der Beleuchtungswinkel von 15° nach oben muss beibehalten werden. Sollte die regulär vorgeschriebene Beleuchtung durch den Überhang verdeckt sein, ist die Montage einer zusätzlichen Leuchtenvorrichtung erforderlich.
Kaufabwicklung und Abholung bei MAIN-ANHÄNGER
Folgende Zahlungsarten sind möglich:
– Überweisung vorab (die Zahlung muss am Abholtag bei uns verbucht sein)
– Barzahlung bei Abholung
– Paypal
Abhol- und Lieferinformationen:
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Verfügbarer Anhängerbestand kann üblicherweise am folgenden Arbeitstag direkt bei uns abgeholt werden.
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Für Fahrzeuge, die bestellt werden müssen, informieren wir Sie umgehend, sobald diese bei uns eintreffen.
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Vor Ihrer Abholung bieten wir an, Ihnen den Fahrzeugbrief zuzusenden, damit Sie die Möglichkeit haben, den Anhänger im Voraus zuzulassen.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Lieferzeiten Schätzungen sind und aufgrund von Feiertagen oder Schulferien abweichen können. Zusätzlich bestelltes Zubehör, das am Anhänger montiert wird, kann zu einer Verzögerung des Liefertermins führen.
Versand von Zubehör und Ersatzteilen:
Der Versand von Zubehör und Ersatzteilen wird über unser Hauptlager abgewickelt, wobei die Versandkosten je nach Größe und Gewicht der Ware zwischen 9,80 Euro und 48 Euro liegen. Wir empfehlen eine vorherige Absprache für die Selbstabholung, da viele Artikel direkt vom Hersteller aus unserem Zentralllager versendet werden.
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